Allgemeine Informationen zu meinen Kursen KOSTENERSTATTUNG GEBURTSVORBEREITUNG / RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK 1. Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV zur Zeit die Kosten der Geburtsvorbereitung für maximal 14 Stunden (á 60 min.). Für Rückbildungsgymnastik werden maximal 10 Stunden (á 60 min.) übernommen . Die GKV übernimmt die Kosten der Rückbildung nur, wenn der Kurs bis Ende des 9. Monats nach der Geburt abgeschlossen ist. Kursstunden die danach stattfinden, werden zum Kassensatz in Privatrechnung gestellt. In jeder Kursstunde liegt eine Unterschriftenliste für Ihre Krankenkasse aus, in der Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie an der Kursstunde teilgenommen haben. Mit dieser Liste rechnet die Kursleiterin direkt mit der Krankenkasse ab. 2. Übernahme durch die private Krankenversicherung Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen (Nordrhein-Westfalen). Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt. 3. WICHTIGER HINWEIS Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu zahlen. Dabei wird der Teilnehmerin derselbe Satz in Rechnung gestellt, der auch für die reguläre Teilnahme berechnet worden wäre. Bei gesetzlich Versicherten sind das z.Zt. 7,96€ pro 60 Minuten. Es ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses zu ersetzen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin/Teilnehmer und der Teilnehmer ausdrücklich. 4. Partnergebühr Geburtsvorbereitung Die Gebühr für die Begleitperson ist im Vorfeld des Kurses zu entrichten. Sie fällt auch dann an, wenn die Teilnahme nicht möglich ist. Dabei ist der Grund der Nicht-Teilnahme unerheblich. Einige Krankenversicherungen erstatten werdenden Eltern gegen Vorlage einer Quittung die Gebühr zurück; diese kann nach Kursende ausgestellt werden. 5. STORNIERUNG ALLER KURSE Kurse können bis zu vier Wochen nach Anmeldung schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die VOLLE Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die jeweilige Kursleiterin keine Kursgebühren
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 185 €
Kursort: Meine Hebammenpraxis
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Emine Bodenstein
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 185 €
Kursort: Meine Hebammenpraxis
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Emine Bodenstein
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 185 €
Kursort: Meine Hebammenpraxis
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Emine Bodenstein
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 185 €
Kursort: Meine Hebammenpraxis
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Emine Bodenstein
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 185 €
Kursort: Meine Hebammenpraxis
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Emine Bodenstein
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 185 €
Kursort: Meine Hebammenpraxis
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Emine Bodenstein
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 185 €
Kursort: Meine Hebammenpraxis
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Emine Bodenstein